Hier erfahren Sie alles vertraglich Wichtiges zum Thema Leasing. Viele Tipps, Kniffe und Ratschläge, die Ihnen wirklich weiterhelfen. Zunächst bei Ihrem Leasing-Partner in der Vertragsverhandlung und vielleicht schon kurz darauf auf der Straße - in Ihrem frisch Geleasten. Also, lesen Sie einfach mal rein. Damit Sie wissen, welche Vorteile Ihnen Leasing bietet und worauf Sie achten sollten.

Ihr Leasing-Fahrzeug dürfen außer Ihnen auch Ihre Familienangehörigen fahren. Auch Betriebsangehörigen dürfen Sie das Fahrzeug für betriebliche Zwecke überlassen. Wenn Sie einmal gefahren werden möchten, darf das auch ein anderer Führerscheininhaber - sofern dieser eine sorgfältige Benutzung des Fahrzeuges gewährleistet. Allerdings bleiben Sie uns gegenüber für alle Schäden verantwortlich.
Mit Ihrem Leasing-Fahrzeug können Sie in Deutschland und für Dienst-oder Urlaubsreisen auch im europäischen Ausland (außer Osteuropa) fahren. Sollten Sie das Fahrzeug im außereuropäischen Ausland oder auf Dauer im europäischen Ausland benutzen wollen, fragen Sie uns bitte vorher. Vor allen Auslandsfahrten empfehlen wir Ihnen, bei Ihrer Versicherung die "grüne internationale Versicherungskarte" anzufordern, die Ihnen bei eventuellen Schäden weiterhelfen wird.
Als Leasingnehmer sind Sie dafür verantwortlich, daß für das Fahrzeug ein vertragsgemäßer Versicherungsschutz besteht. Dies ist neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung.
Ihr Kfz-Händler wartet Ihr Leasing-Fahrzeug gemäß den Werkvorschriften und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers. Inspektionen, Verschleiß und Unfallreparaturen, daß heißt alle Unterhaltskosten, übernehmen Sie für die Dauer des Leasing-Vertrages. Als Halter behandeln Sie das Fahrzeug also wie Ihr eigenes Auto. Es ist auf Ihren Namen zugelassen. Damit sind Sie auch für die Versteuerung und Versicherung des Fahrzeuges verantwortlich. Der rechtliche Eigentümer des Fahrzeuges bleibt jedoch stets die Santander Consumer Leasing GmbH. Für alle Gewährleistungsansprüche ist Ihr Kfz-Händler, bei dem Sie das Fahrzeug übernommen haben, zuständig. Er wird Ihnen jederzeit weiterhelfen.
Falls Sie an Ihrem Leasing-Fahrzeug nachträgliche Änderungen vornehmen lassen möchten (z.B. eine Anhängerkupplung einbauen lassen), ist das jederzeit möglich - Sie benötigen lediglich unser Einverständnis. Das geht unbürokratisch und formlos: Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit. Wir antworten Ihnen umgehend.
Die Kosten für solche Einbauten können jedoch nicht nachträglich in die Leasingraten einbezogen werden, sondern müssen von Ihnen direkt bezahlt werden. Falls diese Änderungen in den Kfz-Brief einzutragen sind (hierüber informiert Sie die Kfz-Werkstatt), fordern Sie bitte bei uns den Kfz-Brief, den wir gegen Kostenberechnung zusenden, an und teilen Sie uns mit, wem wir den Brief (Straßenverkehrsamt, TÜV) zwecks Eintragung zusenden sollen. Solche Einbauten gehen entschädigungslos in unser Eigentum über und verbleiben im Fahrzeug.
Wenn Sie umgezogen sind, teilen Sie uns das bitte umgehend mit (Sie können hierzu das Kontaktformular unter "Kontakt&Service" nutzen). Bitte denken Sie bei Umzug in einen neuen Zulassungsbereich daran, daß Ihr Fahrzeug umgemeldet werden muß und ein neues Kennzeichen bekommt. In diesem Falle nennen Sie uns bitte auch die neue Zulassungsstelle. Wir werden dann den Kraftfahrzeugbrief dorthin senden, damit er vorliegt, wenn Sie das Fahrzeug ummelden wollen.
Die Leasingraten werden vereinbarungsgemäß per Lastschrift von Ihrem Bankkonto abgebucht. Wenn Sie Ihre Bankverbindung ändern sollten, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig und schriftlich mit (bitte spätestens zwei Wochen vor der ersten Abbuchung vom neuen Konto). Nur so kann eine Fehlbelastung Ihres alten Kontos vermieden werden. Bitte denken Sie daran, die Mitteilung zu unterschreiben.
Bitte lesen Sie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeuges sorgfältig durch. Vor allem sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsdienste termingerecht von Ihrem Kfz-Händler durchzuführen. Diese Vereinbarung wurde im Leasingvertrag festgelegt und dient Ihrer persönlichen Sicherheit und der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges. Eine sorgfältige Behandlung des Fahrzeuges wirkt sich am Ende des Leasingvertrages positiv aus: Denn Fahrzeugmängel, die nicht durch die normale Benutzung entstanden sind oder durch unterlassene Wartungsarbeiten verursacht wurden, müßten bei der Fahrzeugrückgabe auf Ihre Kosten behoben werden.
Sofern Ihr Fahrzeug zu einer dieser Untersuchungen muß (normalerweise nicht innerhalb der ersten drei Jahre - genaue Informationen hierzu gibt Ihnen Ihr Kfz-Händler), empfehlen wir Ihnen, diese bei Ihrer Kfz-Werkstatt in Auftrag zu geben. Am besten geschieht dies im Rahmen einer Inspektion - dann erhalten Sie die Abnahme ohne Wartezeit.
Sollten an Ihrem Leasing-Fahrzeug schäden entstehen, z.B. durch einen Unfall, melden Sie uns dies bitte unverzüglich. Bei Totalschaden oder Diebstahl erbitten wir Ihre sofortige telefonische Nachricht. Wir werden Sie dann über notwendige Schritte unterrichten. Unser Service-Telefon: 02161/690-7808. Das Fahrzeug ist im Schadensfall umgehend in eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt zu bringen. Dies wird normalerweise Ihr Kfz-Händler sein, der Ihnen bei der Schadensabwicklung auch weiterhelfen wird.
Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten € 500, unterrichten Sie uns bitte ebenfalls sofort telefonisch. Bei geringeren Schäden veranlassen Sie sofort die Reparatur und melden uns sodann den Schaden formlos. Über den Fortgang der Schadensabwicklung unterrichten Sie uns bitte laufend. Als Leasingnehmer haben Sie sämtliche Rechte aus der Fahrzeug-Vollversicherung (Eigenverschulden) bzw. bei einem Haftpflichtschaden (Fremdverschulden). Alle Ansprüche, mit Ausnahme von Personenschäden, sind an die Santander Consumer Leasing GmbH abgetreten.
Entschädigungsleistungen der Versicherung oder des Unfallgegners werden nach Wahl der Santander Consumer Leasing GmbH entweder zur Wiederherstellung oder zum Ausgleich des eingetretenen Schadens verwendet. Bei Unfällen im Ausland mit Personen- und/oder Sachschäden entnehmen Sie der "grünen internationalen Versicherungskarte" die nächstgelegene Adresse Ihrer Versicherung. Dort melden Sie den Schaden telefonisch und holen sich Rat für Ihr weiteres Verhalten.
Wir empfehlen Ihnen, außer bei sogenannten Bagatellschäden unter € 500, immer ein Protokoll durch die Polizei aufnehmen zu lassen. Bei Personenschäden, Diebstahl oder Diebstahlversuch ist die Aufnahme eines Polizeiprotokolls vorgeschrieben. Bei Schäden im Ausland ist grundsätzlich die Polizei hinzuzuziehen.
Aufgrund eines Unfalls ist der Leasingvertrag nicht als beendet zu betrachten. Nur im Falle eines Totalschadens oder bei Diebstahl wird der Vertrag vorzeitig beendet und abgerechnet. Alle Fragen in diesem Zusammenhang sind vom Einzelfall abhängig. Wir beraten Sie dazu jederzeit gern.
Rechtzeitig vor Ablauf des Leasingvertrages werden wir Ihnen weitere Informationen geben, wie bei Vertragsbeendigung vorzugehen ist. Fällt das Vertragsende auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, gilt der nächstfolgende Werktag als Endtermin für Ihren Vertrag. Läßt sich eine Verzögerung bei der Fahrzeugrückgabe nicht vermeiden (z.B. Urlaubsfahrt, verzögerte Lieferung des neuen Fahrzeuges o.ä.) unterrichten Sie uns bitte rechtzeitig - in diesem Fall verlängern wir Ihren Vertrag gerne um eine Überbrückungszeit.
Übergeben Sie das Fahrzeug bitte in sauberem Zustand an Ihren Händler. Dieser wird mit Ihnen ein Rückgabeprotokoll erstellen, das auch Sie unterschreiben und von dem Sie eine Kopie erhalten. In diesem Protokoll werden neben den Fahrzeugdaten und dem KM-Stand bei Rückgabe etwaige Schäden und soweit erforderlich - der Zeitwert des Fahrzeuges festgehalten. Über den normalen Verschleiß hinausgehende Abnutzungen oder Beschädigungen werden auf Ihre Kosten behoben. Bitte beachten Sie, das Sie uns das Original des ausgefüllten Rückgabeprotokolls umgehend zusenden. Erst mit Rückgabe des Fahrzeuges endet die Mietdauer. Sie vermeiden damit, daß wir Ihnen Mietkosten für verspätete Rückgabe belasten.
... ist meist der Anfang eines neuen. Wenn Sie die vielen Vorteile eines Leasing-Fahrzeuges in der Praxis kennen und schätzen gelernt haben, werden Sie sicherlich auch Ihr neues Auto wiederum leasen wollen. Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns oder mit Ihrem Autohändler. Hinsichtlich eventueller Lieferzeiten für Ihr Wunschauto sollte dies rechtzeitig vor Vertragsende geschehen.
...und noch mehr! Wenn Sie "Kontakt&Service" anklicken, erhalten Sie einige Kontaktformulare. Einfach vervollständigen und per Knopfdruck an Santander Consumer Leasing senden, damit wir in Ihrem Sinne tätig werden können.

